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Barrierefreiheit ist Pflicht – mit uns wird sie einfach, effektiv und erfolgreich.

Seit 28. Juni 2025 müssen Websites, Apps und digitale Services barrierefrei sein – wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung.

Mit Expleo machen Sie Ihre digitalen Services EAA-konform – rechtssicher, effizient und zukunftssicher. Wir kombinieren langjährige Erfahrung in Qualitätssicherung und Testautomatisierung mit tiefem Branchenwissen, um selbst komplexe Anforderungen termingerecht und nachhaltig umzusetzen.

Gesetzliche Vorgaben

  • Richtlinie (EU) 2019/882 & Richtlinie (EU) 2016/2102
    Seit dem 28. Juni ist der European Accessbility Act (EAA) in Kraft – ein EU-weites Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Der EAA betrifft zahlreiche Branchen – insbesondere Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen wie Softwarelösungen, Websites, E-Commerce-Plattformen, Finanzservices und mehr.
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
    In Deutschland erfolgt die Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Private Unternehmen sind nun verpflichtet, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen – darunter Websites, mobile Anwendungen, E-Books, Selbstbedienungsterminals oder Onlinehandel – barrierefrei bereitzustellen. Die Einhaltung wird durch staatliche Marktüberwachung kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 €.
  • Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
    In Österreich wurde 2023 das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) beschlossen, das ebenfalls seit 28. Juni 2025 in Kraft ist. Es verpflichtet private Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen gemäß den Anforderungen des EAA barrierefrei zu gestalten. Ergänzend bleibt das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) relevant. Verstöße gegen das BaFG können verwaltungsrechtliche Strafen und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Mit Expleo machen Sie Barrierefreiheit nicht nur messbar, sondern erlebbar

  • Health Check
    Transparenz über den grundsätzlichen Umgang mit Barrierefreiheit im Unternehmen

A circular diagram titled "HealthCheck Barrierefreiheit" in the center, surrounded by six topics: Prozess, Kultur, Audit, Anforderung & Design, Build, and Testen, each with related bullet points in German.
  • Formale Experten-Prüfungen
    Sicherstellung von Compliance-Anforderungen

A flowchart with four stages: Scoping, Set Up, Ausführung, Abschluss. Each step lists actions for ongoing accessibility testing, from updating requirements to testing and communicating results, with matching icons beside each stage.
  • Integration in Testvorgehen
    Aufnahme von Testmaßnahmen in laufende Tests

Four columns with German headings: Scoping, Set Up, Ausführung, and Abschluss. Each column lists tasks related to website accessibility testing, including planning, execution, and closing steps. Icons top each column.

Lernen Sie unsere Experten kennen

  • Dirk Huberty
    Associate Capability Director
    Dirk.Huberty@expleogroup.com
    M: +49 172 5850741   
  • Daniel Draws
    Key Account Manager
    Daniel.Draws@expleogroup.com
    M: +49 151 58021950
  • Kai-Uwe Gawlik
    Solution Architect
    Kai-Uwe.Gawlik@expleogroup.com
    M: +49 152 54804232 
  • Björn Eckmayer
    Associate Sales Director
    bjoern.eckmayer@expleogroup.com
    M: +49 152 54804103 
  • Jochen Brunnstein
    Key Account Manager
    Jochen.Brunnstein@expleogroup.com
    M: +49 152 57955262

FAQ

Der European Accessibility Act (EAA) verändert die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit – und betrifft eine Vielzahl von Branchen und Services. Dazu zählen unter anderem Finanz- und Bezahlsysteme, öffentliche Einrichtungen, Verkehrsunternehmen, Telekommunikationsanbieter sowie der Einzelhandel im E-Commerce. Besonders betroffen sind digitale Schnittstellen wie Websites, mobile Anwendungen und Selbstbedienungsterminals – etwa Geldautomaten oder Fahrkartenautomaten.

Barrierefreies Testen bezeichnet eine spezielle Form von Softwaretests, die sicherstellen sollen, dass Anwendungen auch von Menschen mit Behinderungen – etwa Hörbeeinträchtigungen, Farbenblindheit, altersbedingten Einschränkungen oder anderen Benachteiligungen – uneingeschränkt genutzt werden können.

Digitale Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – sie bietet Unternehmen die Chance, Verantwortung zu übernehmen, Innovation zu fördern und neue Zielgruppen zu erschließen.